Sonntag, April 21, 2013

Eine Begrüßung vom estnischen Verteidigungsminister

Originaltext ist von hier

Am 30. März fand im Gebäude der Estnischen Nationalen Bibliothek in Tallinn eine Konferenz zum Gedenken an den 100-sten Geburtstag des Kavaliers des Eisernen Ritterkreuzes, Obersturmbannführer der SS Paul Maitla (27.03.1913 - 10.05.1945) statt.

Von dem Verteidigungsminister Estlands Urmas Reinsalu wurde eine Begrüßung an die Organisatoren als auch an die Teilnehmer der Veranstaltung, ca. 90 an der Zahl, geschickt. "Ich danke den Organisatoren der Konferenz, als auch denen, die sich versammelt haben um an die besondere Person zu erinnern und wünsche allen einen ereignisvollen Tag" - heisst es unter anderem in der Begrüssung von Reinsalu, die auf der Internetseite einen der Organisatoren, dem Bund der Kämpfer für die Freiheit Estlands, eingestellt wurde.

Hier ist der leicht gekürzte Text der Begrüßung:

"Paul Maitla schrieb in seinem Tagebuch am 26. Februar 1943: "Jedes Kind lernt Geschichte in der Schule, die Geschichte unseren Volkes, doch als Erwachsener vergisst er, dass unsere gesamte Geschichte der Esten nur aus dem Kampf für unsere Existenz, ein Kampf gegen starke und grosse Nachbarn ist. Kein anderes Volk hatte so eine Geschichte, niemand kämpfte Generation für Generation und erlebte die Armut, wie nur wir, die Esten. Wenn Tamsaare mit der Stimme von Pearu (Pearu ist ein Held aus einem Roman vom estnischen Nationalschriftsteller Anton Tamsaare Anm. des Übersetzers) auf Vargamäe sagt, dass es ein starker Familienstamm sei, dann ist es über alle Esten gesagt, dass es wirklich ein starker Familienstamm sei, an der Küste der Ostsee. Wir werden solange kämpfen bis wir nicht die verlorene Freiheit wiederbekommen und werden sie bis zum letzten Kämpfer verteidigen. So sind die Esten!"

Jüri Uluots sagte im Radio am 17. August 1944 folgendes: "Wenn jetzt unser Land vom Osten besetzt wird, dann wird das estnische Volk teilweise vernichtet und teilweise sich in der Welt verteilen. Dann wird man die Menschen, die in seinem Lebensraum leben, nicht mehr ein Volk nennen können. Für die Rettung, selbst wenn man sich das vorstellen könnte, es wird niemanden mehr geben, den man retten kann. Deswegen sollte man sich nicht Illusionen hingeben, oder sie anderen einflößen, was in Estland passieren wird, falls es vom Osten besetzt wird. Es ist sehr wünschenswert sich von falschen Vorstellungen zu befreien. Nicht einzelne Personen, nicht einzelne Familien oder soziale Schichten der Gesellschaft, doch in der ersten Reihe das ganze estnische Volk befindet sich in der tödlichen Gefahr durch die Angriffe aus dem Osten."

Paul Maitla machte das, was er für richtig hielt, ausgehend aus dem obengeschriebenen und aus dem was Estland von ihm erwartet hat, laut dem gesagten von Uluots. Ich hoffe, dass wir die Überreste Maitlas nach Estland überführen können und sie hier, in der Heimaterde beerdigen können.

Lennart Meri sagte: "Die Zukunft ist in unseren Händen und keine fremde Macht kann sie aus unseren Händen entreissen." Heute können wir bezeugen, dass Estland niemals so gut geschützt war, wie heute. Doch Estland hat offensichtlich früher noch nie so gut über die Gefahren, die uns umgeben, bescheid gewusst. Und wir sind bereit uns vor ihnen zu verteidigen.

Ich danke den Organisatoren der Konferenz, als auch denen, die sich versammelt haben, um an die besondere Person zu erinnern, und wünsche allen einen ereignisvollen Tag.

Sonntag, April 14, 2013

Statistik der Woche

Die Sprachinspektion hat im vergangenen Jahr die Estnisch-Kenntnisse bei 1505 Lehrern und Kindererziehern der russisch-sprachigen Schulen und Kindergärten geprüft. Im Laufe der Überprüfung haben die Inspektoren festgestellt, dass 1275 Lehrer die estnische Sprache nicht genügend beherrschen.

Die Anzahl der Überprüfungen ist im letzten Jahr angestiegen, ebenso wie die Zahl deren, denen die Inspektion Verweise wegen der ungenügenden Beherrschung der Sprache gemacht hat. Im Jahr 2011 hat die Inspektion 1315 Lehrer überprüft, dabei wurden 1143 Lehrer festgestellt, die die Sprache nicht genügend beherrschen.

Frage: Was kann nicht stimmen, dass 85% der Lehrer die Prüfung nicht bestehen?

a) Die Lehrer sind faule Säcke, ausserdem strunzdoof, so dass sie nach 20 Jahren die estnische Sprache nicht lernen konnten
b) Die Lehrer befinden sich die ganze Zeit in russisch-sprachigen Umgebung, sie haben keine Praxis und Zeit, um estnisch ordentlich zu lernen und anzuwenden
c) Die Prüfung, bei der 85% der Teilnehmer durchfliegt, ist zu streng
d) Die Sprachinspektion ist ein repressiver Machtorgan und gehört abgeschafft

Samstag, April 13, 2013

Worte der Woche

Wenn wir dem Übersetzer Asyl gewähren, weil mit dem Abzug der Kräfte der Koalition es für ihn in Afghanistan gefährlich wird, so erkennen wir an, dass unsere ganze Rhetorik eine Lüge ist. Im Vergleich zu einem einfachen Afghanen hatte er ein 10x höheres Gehalt. Also hat er ein gewisses Kapital und er kann umziehen, zum Beispiel in den Norden des Landes, dort wo es keine Talibanen gibt. Wenn man annimmt, dass mit dem Abzug der Kräfte der Koalition die Lage in dem Land instabil wird, dann wird der Flüchtlingsstrom zunehmen. Zum Umziehen werden sie Länder suchen, wo schon Afghanen leben. Wir würden ein Zentrum der Anziehung herstellen und das ist nicht im Interesse unseren Staates. Man soll ihm so schnell wie möglich antworten. Wenn ein Mensch seine Zukunft planen will, dann sollte er Zeit dafür haben. Je schneller er eine Antwort bekommt, desto schneller kann er einen anderen Weg für sich finden.

Harri Tiido, Botschafter Estlands in Afghanistan 2008 - 2011 auf die Frage, ob Estland einem afghanischen Übersetzer, der für die estnische Streitkräfte gearbeitet hat und jetzt um sein Leben fürchtet, Asyl gewähren soll.

Dienstag, April 09, 2013

A threat too serious to ignore

By Ephraim Zuroff in Jerusalem Post

Israel should take action on Holocaust-related issues as some "culprits" likely to take over EU presidency.

Listening to the heartfelt and passionate speeches by Israeli leaders and public figures about the importance of remembering the Holocaust at the various ceremonies held around the country this Yom Hashoah, one could easily get the impression that no subject, perhaps with the obvious exception of Israeli security, was of greater concern.

And in fact, in recent years, especially since the threat of an Iranian nuclear bomb has become more and more ominous, we increasingly see the two issues linked together, with the Holocaust repeatedly enlisted to strengthen arguments concerning specific steps taken, or prepared, by Israel to preserve its security and/or to thwart genocidal threats.

Such importance attributed to the Shoah should in theory ensure that practical Holocaust-related topics would be given a high priority by successive Israeli governments, but anyone acquainted with life here in the holy land is well aware that that is definitely not the case. Whether it be the sad plight of thousands of needy survivors, the lack of efforts over the years to bring Nazi war criminals to justice or to lead the struggle to regain communal and personal Jewish property, the truth is that when it comes to the Shoah, the gap in Israel between rhetoric and action is sadly way too wide.

In certain cases, these issues were left to be dealt with virtually exclusively by foreign Jewish defense organizations, while others were entrusted to NGOs. And while there has finally been an improvement in the assistance offered to needy Israeli survivors, the government has not assumed responsibility for Shoahrelated issues with the same passion which inspires the rhetoric of Israeli politicians every Yom Hashoah.

In recent years, another very important issue related to the Holocaust has surfaced which requires urgent Israeli government intervention, and which has been completely ignored by Israeli authorities. I refer to the efforts of various Eastern European countries to rewrite the history of the Shoah with two ulterior motives. The first is to minimize, or even hide, the role played by their nationals in Holocaust crimes. The second is to convince the world that the crimes of Communism are at least equivalent, if not worse, than those of the Nazis.

In order to fully understand the importance of this issue and the insidious anti-Semitic nature of this campaign, the uniquely lethal nature of the collaboration with the Nazis in Eastern Europe must be explained.

Unlike the situation elsewhere, where local Nazi collaborators helped implement the initial stages of the Final Solution – definition, Aryanization, concentration and deportation of the Jews – but did not carry out their mass murder themselves, the Nazis integrated the local collaborators in Eastern Europe in the killing operations and these forces played a highly significant role in the annihilation of the Jews in the Baltics, Ukraine, Belarus, Poland and Croatia.

After World War II, all of these countries were either part of the Soviet Union or ruled by Communist parties and it was only slightly more than two decades ago that they made the transition to democracy and were able for the first time to deal with their Holocaust history openly and honestly. The results to date have, to put it mildly, been terrible.

Instead of telling the truth about local active participation in the murders and trying to make amends by prosecuting unpunished Nazi collaborators, the blame for the annihilation of the Jewish communities was attributed exclusively to the German and Austrian Nazis. The Nazis undoubtedly bear major responsibility, but could never have succeeded to the extent that they did in these countries without the massive assistance of their local helpers, and almost no local killers were ever successfully brought to justice. Even worse, some of the most notorious criminals are being glorified for their patriotism and resistance to Communism, ignoring their role in Holocaust crimes.

In 2008, this campaign was accelerated by the publication of the Prague Declaration, which besides promoting the canard of historical equivalency between Communism and Nazism, called for practical measures which if implemented would undermine the current status of the Shoah as a unique case of genocide. Among its demands were the creation of a joint memorial day for all the victims of totalitarian regimes (which would ultimately replace Holocaust Memorial Day), and the rewriting of all textbooks to reflect the supposed equality of the Nazi and Communist regimes, which would negatively revolutionize the teaching of European history.

Behind these steps was the desire to be able to classify Communist crimes as genocide, which would help weaken Jewish accusations regarding Holocaust crimes in these countries, since that would mean that Jews too had committed genocide (in the service of the Communists). If everyone is guilty, then of course no one is.

Given the far-reaching and highly dangerous implications of these developments, one would expect the State of Israel to actively combat this brazen attempt to undermine the Jewish narrative of the Holocaust, in the same manner that it fights against the delegitimization of the Zionist narrative regarding the establishment of Israel. Yet this has not been the case. On the contrary, the Foreign Ministry has maintained almost complete silence in response to the Prague Declaration and numerous events throughout Eastern Europe which undermine the historical accuracy of the Holocaust and replace it with a false version of history produced by ultra-nationalists.

During the past year, for example, Israel remained silent as Lithuania reburied with full honors the leader of the provisional Lithuanian government established after the Nazi invasion of June 1941, which fully supported the Third Reich and who signed orders facilitating the persecution and murder of Lithuania’s Jewish citizens. It preferred not to protest neo-Nazi marches on Lithuanian independence day down the main avenues of Vilnius (Vilna) and Kaunas (Kovno), or parades in the center of Riga honoring the Latvian Waffen- SS units which fought for a victory of the Third Reich. Even worse, official Israeli institutions maintain a level of cooperation with the group in Lithuania which actively promotes the Prague Declaration, since it is they who control Holocaust education and commemoration in that country.

In response to my criticism of the silence of the Foreign Ministry, in an interview published in Globes on Yom Hashoah, the ministry spokesperson replied that former foreign minister Avigdor Liberman had visited the region many times and had participated in events to commemorate the Holocaust at which he mentioned the historical responsibility of these countries. That might be the case, but it also misses the point.

His presence at a ceremony commemorating the Holocaust, which is organized by the very people promoting the Prague Declaration and implementing the rewriting of Holocaust history, only further weakens the fight against revisionism.

With countries like Lithuania and Latvia, who are among the main culprits in this regard, poised to take over the presidency of the European Union in the coming year, it is high time that Israel minimize the gap between Holocaust rhetoric and practical action on Shoah-related issues, and begin to take the threat of Holocaust distortion seriously.

The writer is chief Nazi-hunter of the Simon Wiesenthal Center and the director of its Israel Office. His most recent book Operation Last Chance; One Man's Quest to Bring Nazi Criminals to Justice deals extensively with the failure of post-Communist countries to prosecute Nazi war criminals and its impact on the fight to ensure the accuracy of the historical record of the Holocaust.

Das Verteidigungsministerium und die Veteranen der 20. Estnischen Division der Waffen-SS

Original von hier

Die Regierung der Estnischen Republik hat nicht vor sich von der Unterstützung der Organisationen der Kriegsveteranen, in denen Unterstützer der Nazis, die in den Jahren des Zweiten Weltkrieges auf der Seite des Hitlerdeutschlands in den nationalen Truppen der SS kämpfen, loszusagen.

Wie aus den Finanzdokumenten des estnischen Verteidigungsministeriums folgt, wurde im Jahr 2012 für die Unterstützung der Vereinigung der Veteranen der 20. Estnischen Division der Waffen-SS (20. Eesti Relvagrenaderide Diviisi Veteranide Uhendus) aus dem Haushalt 2500 EUR ausgezahlt.

Laut dem Vertrag vom 27. März 2012 Nr. 107/1203, der zwischen dem Ministerium für Verteidigung der Republik Estland und dem 20. Eesti Relvagrenaderide Diviisi Veteranide Uhendus geschlossen wurde, ist das Geld für die Einigung der ehemaligen Kämpfer in einer Organisation und für das Gedenken an die Kriegsgefallenen vorgesehen.

Vom Ministerium aus wurde der Vertrag vom Hellar Lill (Leiter einer Abteilung im Verteidigungsministerium) unterschrieben, für die zweite Seite wurde die Unterschrift von Mauri Kuidsoo, dem Vorsitzenden der Organisation der Veteranen gemacht.

Im Dokument wird hingewiesen, dass der Bericht über die zielgerichtete Verwendung des Geldes nicht später als im Januar 2013 vorgezeigt werden soll. Und tatsächlich ist so ein Bericht am 25. Januar 2013 eingegangen.

In der Erläuterung zum Bericht wird gesagt, dass die Mittel im Rahmen der vorgesehenen Tätigkeit der 20. Eesti Relvagrenaderide Diviisi Veteranide Uhendus ausgegeben worden sind. Im Finanzdokument wird es nicht konkreter: Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel wurden Veranstaltungen für die Veteranen organisiert, als auch Ausgaben für andere Zwecke.

Zur Erinnerung, genau diese Organisation veranstaltet Versammlungen der Alt- und Jungnazis auf Sinimäe im Juli jeden Jahres.

Sonntag, April 07, 2013

Die Hölle auf Erden

Original von hier

In Estland sind die im Abschiebungsheim in Harku befindenden illegalen Emigranten mit dem Zustand im Heim unzufrieden. Sie versuchen die Aufmerksamkeit der estnischen und internationalen Menschenrechtsverteidiger auf sich zu lenken und drohen mit einem Massenhungerstreik.

"Hölle auf Erden". Genauso beschreiben die illegalen Migranten den Zustand im estnischen Zentrum für die Abschiebung. Ein Beschwerdebrief wurde an die internationale Organisation des Roten Kreuzes und an den Kanzler der Justiz Estlands geschickt.

Laut den Menschenrechtsverteidigern verschärfte sich die Lage, weil die Anzahl der Insassen im Zentrum rapide angestiegen ist. So sind im Februar nach einem massiven Einsatz der Polizei eine grosse Anzahl vietnamesischer Staatsbürger ins Zentrum eingeliefert wurde. Das führte zu Zusammenstößen zwischen den Gefangenen. Die Leitung des Zentrums hat deswegen nur die Anordnungen zur Erhaltung der inneren Ordnung verschärft.

Der Jurist der Tallinner Organisation zum Schutz der Menschenrechte Vadim Poleschjuk erzählte, dass die Gefangenen hauptsächlich auf die schlechte Nahrung und unzureichende medizinische Hilfe klagen:

Vor einigen Jahren gab es viele Klagen über das Essen, besonders weil das Essen, das in dem Zentrum ausgeteilt wurde, nicht die kulturellen Besonderheiten der Menschen berücksichtigt, die dort untergebracht sind. Dann gibt es viele Klagen über die medizinische Hilfe. Es gibt dort eine Krankenschwester, doch sie arbeitet unregelmäßig und der Arzt kommt irregulär. Dort gibt es auch ein besonderes Problem, die mit den Insassen zu tun hat, die dort einsitzen. Unter den Leuten entstehen manchmal Konflikte. Die Leute gehören verschiedenen Kulturen an, die kommen aus verschiedenen Ländern, manchmal gibt es Konflikte unter den Bewohnern aus einem Land.

Im Zentrum in Harku befinden sich vor der Abschiebung in die Heimat ausländische Bürger, die entweder illegal aufs estnische Territorium gelangten, oder die Regeln des Landes ernsthaft verletzt haben. Dort sich auch Leute, die in estnischen Gefängnissen eingesessen sind und jetzt die Abschiebung erwarten.

So ein bunter Kontingent ist ein Grund für die Spannungen im Zentrum. Der Leiter der Abteilung für die Kontrolle über Migration Toomas Kuuse erläutert:

Dort sind nur Leute, bei denen beschlossen wurde, sie aus dem Land abzuschieben. Und wenn die Abschiebung nicht innerhalb von 48 Stunden gemacht werden kann, dann kann das Verwaltungsgericht entscheiden, sie für zwei Monate festzusetzen. Die Aufenthaltsdauer kann man jeweils für zwei Monate verlängern. Maximale Aufenthaltsdauer sind eineinhalb Jahre.

Nach Meinung der Experten kann man die Situation nur ändern, wenn die estnische Regierung die Mittel findet um die Leute in ihre Heimat abzuschieben. Denn die Tickets für jeden Migranten nach Hause wird für die estnischen Steuerzahler nicht billig. Zum Beispiel einen Vietnamesen abzuschieben, kostet 6 Tausend EUR, eine Fahrt nach China - 5 Tausend, nach Georgien mehr als eineinhalb Tausend. Das sind nur die Ticketkosten, ohne die Kosten für die Bezahlung und Verpflegung der Übersetzer. Dabei gibt es jedes Jahr immer mehr illegale Migranten in Estland und für die Migrationsbehörde wird es immer schwieriger Geld für die Abschiebung der ungebetenen Gäste zu finden.

Warum die Teilnehmer der Bronzenen Nächte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen haben

Original ist von hier

Am 28. März 2013 hat das Europäische Gericht für Menschenrechte ein Urteil in dem Prozess "Korobov und andere gegen Estland" gefällt, in dem Estland für schuldig befunden wurde, Menschenrechte während der Geschehnisse am 26-29 April 2007 in Tallinn verletzt zu haben.

Wie bekannt sein dürfte, wurden von der Polizei, nach der Versetzung des auf dem Hügel Tõnismägi stehenden Denkmals des sowjetischen Soldaten-Befreiers, Massenunruhen provoziert. Sie wurden während drei Nächte brutal niedergeschlagen, die folgend den Namen "die bronzenen" bekommen haben. Dabei wurden die Aktionen der Polizei bei der Auflösung der Demonstrationen von Massenverhaftungen von zufälligen Passanten und Beobachtern begleitet, unabhängig vom Geschlecht und Alter.

Dabei gibt es praktisch keine Zweifel, dass das entscheidendes Kriterium für die Verhaftung die Nationalität gewesen ist. Es wurden Russen verhaftet, die zufällig da gewesen sind. Dabei wurde das ganze Stadtzentrum abgesichert durch das die Hauptverkehrsadern durchgehen. Deswegen konnte man in das D-Terminal (ein Hafenterminal, wo die Verhafteten waren) geraten, indem man von der Schule oder der Arbeit nach Hause ging. Häufig wurden die Verhaftungen mit Schlägen begleitet, sowohl unmittelbar bei der Verhaftung, als auch als man an Orten der Gefangenschaft war.

Ich hatte "das Glück" diejenigen zu empfangen, die unter dem Polizeiterror gelitten haben. Bei der Erstauswahl habe ich versucht diejenigen zu finden, die an den Unruhen nicht teilgenommen haben, und bei denen von der Seite der Polizei keine Beanstandungen gab. Hauptsächlich waren es solche, die "zur falschen Zeit am falschen Ort" sich befunden haben. Solche Anträge gab es ca. 50. Sie wurden an den Kanzler der Justiz geschickt und danach an die Staatsanwaltschaft. Die Anträge enthielten Anklagen wegen dem groben Verhalten der Polizei, ungesetzlichen Verhaftung und Festsetzung.

Der Antragsverlauf war wie folgt. Die Anträge über die Übergriffe durch der Polizei kamen in die Bezirkstaatsanwaltschaft. Der Bezirkstaatsanwalt hat bei allen Anträgen abgelehnt, Untersuchungen einzuleiten. Die Antworten wurden kopiert: durch die Situation der Massenunruhen waren die Aktionen der Polizei gerechtfertigt. Dabei traf diese Formulierung nicht immer zu. Zum Beispiel griff die Polizei das bekannte Mitglied von Notchnoj Dozor Larissa Neschadimova, die im Auto vor dem Denkmal die Wache hielt, schon vor den Massenunruhen an. Übrigens wurde diese "erfinderische" Staatsanwältin von der estnischen Regierung nachfolgend ausgezeichnet.

Die Weigerung die Untersuchungen einzuleiten, wurden in der staatlichen Staatsanwaltschaft angefochten. Dort waren die Antworten schon ausführlicher. Es wurde eine Version der Geschehnisse aufgestellt, dass die Verletzungen von anderen Teilnehmern der Massenunruhen zugefügt wurde und nicht von der Polizei. Dann ging die Klage vors Tallinner Bezirksgericht. Dort hat uns der vereidigte Advokat Boris Yaroslaswkij geholfen. Denn laut dem Gesetz können die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft über die Ablehnung der Untersuchung nur von einem vereidigten Advokat angefochten werden.

Im Endergebnis wurde keine einzige Untersuchung gegen die Polizei eingeleitet. Dabei konnte der bekannte Geschäftsmann Klaus Dornemann, der im D-Terminal zusammengeschlagen wurde mit Hilfe der deutschen Botschaft die Staatsanwaltschaft dazu zwingen eine Untersuchung einzuleiten. Doch sie wurde abgeschlossen, da es keine Möglichkeit gab, die Beschuldigten festzustellen.

Wegen diesen uns bereiteten Schwierigkeiten und Verzögerungen blieben von den 50 Antragstellern bis zum Bezirksgericht Tallinn (in diesem Fall ist das die letzte Instanz) nur sieben übrig. Diese sieben Personen haben mit meiner bescheidenen Hilfe und mit der Hilfe des bekannten englischen Anwalts Bill Bowring Klagen vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte eingereicht. Estland wurde unter anderem wegen der Verletzung folgender Artikel der Europäischen Konvention für Menschenrechte beschuldigt:

- Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. (Art. 3)
- Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden (§1, Art. 5)

Wenn ein Polizeibeamter bei der Erfüllung seiner Pflichten einem Menschen grundlos Schmerzen zufügt, dann ist es Folter. Wenn Leute mit zusammengebundenen Händen auf dreckigen kalten Boden sitzen müssen, ihnen kein Wasser geben und nicht auf die Toilette führen, dann ist es wenn schon keine Folter, so zumindest eine erniedrigende Behandlung. So gilt in beiden Fällen die Verletzung des Artikels 3 der Konvention.

Die Festsetzung unter Bewachung in D-Terminal, das kein vom Gesetz geregeltes Polizeigebäude ist, ist auch eine Verletzung des §1 Art.5 der Konvention. Die Nationalität als Grund für die Verhaftung ist auch nicht in den estnischen Gesetzen vorgeschrieben. Deshalb auch hier eine Verletzung des §1 Art. 5 der Konvention.

Eine systematische (auf vorgerichtlichen, als auch gerichtlichen Stufen) Weigerung die Untersuchungen gegen die Mitarbeiter der Polizei einzuleiten, zeigt klar auf das Fehlen der gerechten gerichtlichen Aufklärung (Verletzung der Prozedur des Art 3. der Konvention).

Die Klage hat den Namen einen bekannten Mitglied des Dozors Aleksandr Korobov bekommen, er war einer der sieben Kläger - "Korobov und andere gegen Estland". Am 14. September 2010 hat das Europäische Gericht für Menschenrechte beschlossen die Klage "Korobov und andere gegen Estland" anzunehmen. Gestern, am 28. März wurde der langerwartete Beschluss veröffentlicht.

Jetzt ausführlicher über jeden Kläger:

Kläger Nr. 1 - A. K.

Der erste Kläger wurde am 27. April 2007 um 23:30 auf der Viru-Strasse im Stadtzentrum verhaftet. Er wurde von den Polizisten angegriffen und gezwungen mit dem Gesicht auf den Boden zu legen, wo es viele Glasscherben gab. Ihn wurden Handschallen angelegt und er wurde in das D-Terminal eingeliefert. Die Mitarbeiter der Polizei haben sich geweigert ihm mitzuteilen, wohin sie ihn fahren und ihm die Gründe für seine Verhaftung nicht erklärt.

Um 1 Uhr nachts des 28. April 2007 waren in D-Terminal ca. 350 Personen (die Größe des Raumes 19x6 Meter). A.K. wurde gezwungen in gebeugten Kniehaltung an der Wand zu sitzen. Ihm schliefen die Beine ein und er hat versucht aufzustehen, doch dann wurde er mit Schlagstöcken geschlagen und mit den Füßen in den Bauch getreten. Diese Information wurde vom Zeugen J.Z. bestätigt.

A.K. wurde um 4 Uhr nachts am 28. April 2007 entlassen, ohne dass ihm Anschuldigungen gegen ihn vorgezeigt wurden. Ihm wurden keine Erklärungen gegeben. Der Fakt seiner Verhaftung wurde nicht registriert.

Kläger Nr. 2 - S. K.

Der zweite Kläger wurde am 27. April 2007 um 19:30 auf der Strasse Tuukri verhaftet. Zum Zeitpunkt der Verhaftung war er 15 Jahre alt. Nachdem er gesehen hat, wie die Polizei drei Personen im Alter ungefähr 15-16 verhaftet, bekam er Angst und versuchte wegzulaufen, wurde von einem Mitarbeiter der Polizei eingefangen. Er warf ihn auf den Boden und verband die Hände mit Plastikhandschellen.

S.K. wurde mit dem Bus zum D-Terminal gefahren. Ihm wurde keine Begründung über seine Verhaftung gegeben. Es wurde S.K. verboten seine Mutter anzurufen. Nach ca. drei Stunden hat ein Polizist nach seinem Alter gefragt, dann wurden ihm die Handschellen abgenommen. Es vergingen zwei Stunden bis die Polizisten seine Mutter angerufen haben, die eine Nachtschicht im Krankenhaus arbeitete und deswegen nicht kommen konnte, um ihn abzuholen. S.K. wurde um 4 Uhr morgens am 28. April 2007 nach Hause abgeliefert.

Kläger Nr. 3 - A.M.

Der dritte Kläger wurde am 27. April 2007 um zwei Uhr nachts an der Ecke der Strasse Viru und Pärnumante verhaftet, als er von dem Treffen mit seiner Freundin nach Hause ging. Zu ihm kamen Mitarbeiter der Polizei, befielen sich auf den Boden zu legen und zogen ihm die Handschellen an. Um drei Uhr nachts am 27. April 2007 wurde er in Gefängnis auf der Rahumäe-Strasse gebracht. Er wurde durchsucht, ihm wurden keine Rechte vorgelesen, er durfte nicht telefonieren und man brachte ihn in eine Zelle die für vier Gefangene vorgesehen war, wo sich ca. 20 Gefangene befanden.

Am 27. April 2007 wurde A.M. von 21:00 bis 21:15 vom Staatsanwaltschaft als Verdächtiger bei der Übertretung der öffentlichen Ordnung befragt. Das Protokoll der Befragung zeigt, dass der Kläger sagte, dass er und seine Freundin hingingen, um zu sehen, was rund um den Bronzenen Soldaten am 26. April 2007 um 20:30 geschah und danach gingen sie im Stadtzentrum spazieren. Der Kläger hat keine rechtswidrigen Aktionen gemacht, als er verhaftet wurde. Die Befragung war in estnischen Sprache und der Kläger, der ein russländischer Staatsbürger ist, wurde kein Übersetzer zur Verfügung gestellt. Er wurde um 22:47 am 27. April 2007 entlassen mit dem Verbot das Land zu verlassen.

Am 12. Oktober 2007 wurde die Untersuchung gegen den dritten Kläger wegen Fehlen des Verbrechens eingestellt.

Kläger Nr. 4 G.M.

Laut den Ausführungen des vierten Klägers hat er das Protest am Abend des 27. April 2007 in Kaarli Avenue beobachtet. Um 22:30 habe die Polizisten Feuer mit Gummigeschossen auf die Menge eröffnet. Ein Kugel traf die rechte Hand des Klägers. Dann bekam er Kopfschläge mit einem oder mehreren Stöcken, die ihm starke Schmerzen verursachten. Dann schlug man ihm auf den Knie, so dass er auf den Boden fiel. Ihm hat man die Hände zusammengebunden und ins Auto geworfen. Ihm wurde nicht erlaubt zu telefonieren und sagten ihm keine Rechte oder Gründe warum er verhaftet wurde. Seine Anfragen wegen ersten Hilfe wurden ignoriert. Er wurde in D-Terminal gebracht, wo er das Bewusstsein verlor. Erst dann wurde sein Kopf verbunden. Er begann sich schlechter zu fühlen, die Krankenschwester schaute ihn sich an und meinte, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden soll.

Laut dem medizinischen Bericht, das dem Gericht zur Verfügung gestellt wurde, kam G.M um 23:30 am 27. April 2007 im Krankenhaus an. Ihm wurde als Diagnose ein Hämatom am Kopf festgestellt.

Der vierte Kläger hat dem Gericht einen schriftlichen Antrag am 29. Februar 2008 gestellt, was die Gewaltanwendung der Mitarbeiter der rechtsstaatlichen Organe in Kaarli Avenue betrifft. Laut seiner Behauptung ist er am 27 April 2007 gegen acht Uhr abends als Reporter in die Kaarli Avenue gefahren, er trug eine Kamera und ein Reporterausweis bei sich. Er blieb dort bis 22 Uhr. Ca. um 21:45 warfen sich Polizisten, die mit Spezialausrüstung, also mit Helmen, Schildern und Schlagstöcken ausgerüstet warfen auf die versammelten Leute. Leute, die zu Laufen anfingen, trafen an ein Sonderkommando der Polizei, die schrieen "Zurück!" und "Runter!". Wer nicht auf die Erde fiel, der wurde ohne Vorwarnung mit Schlagstöcken geschlagen, selbst wenn er keine Anzeichen der Aggression von sich gab. Sie schlugen die Leute auf den Boden, verbanden ihnen die Hände und schlugen wieder mit Schlagstöcken.

Mit dem Beschluss der Polizeipräfektur vom 25. Mai 2007, wurde wegen Verletzung der öffentlichen Ordnung, der vierte Kläger um 420 Kronen bestraft. Laut diesem Beschluss wurde festgestellt, dass am 28. April 2007 um 23:25 nachdem ihm die obenbeschriebene Verletzungen zugefügt wurden, hat der vierte Kläger Unruhe verbreitet und eine angezündete Rakete auf einer Strasse im Zentrum von Tallinn geworfen. Er hat diesen Beschluss nicht angefochten.

Kläger Nr. 5 - S.P.

Der fünfte Kläger war mit den Freunden neben dem Harju Hügel um 21:39 am 27. April 2007, als er plötzlich von den Mitarbeitern der Polizei attackiert wurde. Er wurde von den Füßen geworfen und drei Polizisten fingen an, ihn auf den Kopf mit Schlagstöcken und Füßen zu schlagen. Sein Arm wurde gebrochen, als er versuchte mit ihm seinen Kopf zu schützen. S.P. wurde in D-Terminal gebracht, wo er gezwungen wurde in der Hocke zu sitzen, ohne die Erlaubnis aufzustehen. Laut dem Kläger wurden die Festgenommenen, die aufzustehen versuchten, grausam zusammengeschlagen. Trotz der Beschwerden des fünften Klägers wegen den Schmerzen im Arm, bekam er keine medizinische Hilfe. Ihm wurde nicht gesagt, warum er verhaftet wurde, er bekam keine Möglichkeit zu telefonieren, ihm wurden seine Rechte nicht erläutert. S.P. wurde um 5:30 am nächsten Tag freigelassen.

Laut dem medizinischen Bericht kam der fünfte Kläger um 0:26 abends am 28. April 2007 ins Krankenhaus, wo ihm Bruch des Unterarms diagnostiziert wurde.

Die Behauptungen von S.P. wurden auch durch zwei Zeugen bezeugt, einer war bei seiner Verhaftung anwesend, einer war mit ihm auch in D-Terminal.

Kläger Nr. 6 - A.T.

Der sechste Kläger ging nach sechs Uhr abends am 27. April 2007 zusammen mit seiner Frau schauen, was um den Bronzenen Soldaten geschieht und um einige Fotos für Familienalbum zu machen. Um 23 Uhr, als die Polizei Schlagstöcke und Tränengas und -granaten angewendet hat, um die Leute auseinanderzutreiben, beschlossen der Kläger und seine Frau nach Hause zu gehen. Sie schlossen sich der Gruppe aus vier Leuten an, die die Polizei gebeten haben, ihnen zu erlauben nach Hause über Pärnumante zu gehen. Doch die Polizisten haben ihnen befohlen auf die Strasse Väike-Karja zu gehen, wo die Unruhen stattgefunden haben Ungefähr 15-20 Minuten später kamen die Polizisten zu ihnen, Schlagstöcke schwingend, gleichzeitig fing die andere Polizistengruppe an sie von der anderen Seite zu attackieren. Der sechste Kläger und andere Festgenommenen wurden an die Hauswand gestellt und miteinander mit Plastikhandschellen verbunden. Sie wurden nicht über den Grund ihrer Verhaftung informiert. Ihre persönliche Daten wurden aufgenommen. Ungefähr nach zwei Stunden kam ein Wagen und der Kläger und andere Leute wurden in das Gefängnis in Rahumäe eingeliefert. A.T. wurde durchsucht und in eine 4-Personen Zelle gesteckt, wo sich 17 Leute befanden.

Der Kläger bekam Probleme wegen Magengeschwür und er rief die Krankenschwester. Die Krankenschwester hat es abgelehnt Hilfe zu leisten, sie sagte "er soll weniger saufen". Der Kläger trinkt überhaupt kein Alkohol.

Am 27. April 2007 von 20:15 bis 20:50 wurde der sechste Kläger von einem Polizisten befragt, wegen des Verdachts der Störung der öffentlichen Ordnung. Ausserdem überzeugte der Polizist A.T. keine Anwalthilfe zu beantragen, da er vorm Gericht recht bekommen wird. Dann wurde der Kläger entlassen, er darf das Land nicht verlassen.

Am 1. Oktober 2007 hat die Polizei die Untersuchung eingestellt, da kein Verbrechen vorlag.

Kläger Nr. 7 - B.Z.

Der siebte Kläger wurde am 28. April 2007 um 23 Uhr verhaftet, als er zur Bushaltestelle ging. Der Polizist kam auf ihn zu und verlangte Ausweis vorzuzeigen. Als B.Z. sie gezeigt hat, fragte der Polizist, welche Staatsangehörigkeit er habe (B.Z. ist staatenlos). Als der siebte Kläger fragte, was es für eine Bedeutung habe, sagte der Polizist: "Gleich siehst Du es" und verband seine Hände mit Plastikhandschellen.

B.Z. wurde mit einem Polizeiauto zum Gerichtsgebäude gefahren. Dort stellte man ihn an die Wand. Als er sich zu rühren versuchte, stiess ihn der Polizist, so dass er schmerzhaft mit dem Kopf gegen den Boden stiess. Die Mitarbeiter der Polizei schlugen ihn einige Male auf den Kopf. Ein Polizist schlug mit dem Fuß gegen seine Geschlechtsteile. Nach einer halben Stunde wurde er in eine Zelle gebracht, wo er die Nacht verbrachte. B.Z. wurde über seine Rechte nicht aufgeklärt, ihm wurde nicht erlaubt ein Telefonanruf zu machen. Der Kläger wurde um sechs Uhr morgens am 29. April 2007 freigelassen. Als er fragte, warum er festgehalten wurde, war die einzige Antwort, die er bekam, dass er zu Hause bis zum 9. Mai bleiben soll.

Laut dem Medizinbericht, das auf 6:45 29. April 2007 datiert wurde, hatte B.Z. ein Bluterguss an der rechten Gesichtshälfte und einen kleinen Bluterguss auf der Stirn. Er beschwerte sich wegen starken Schmerzen in der rechten Hüfte.

Der Kläger stellte dem Gericht auch Zeugenaussagen zur Verfügung, die die Umstände seiner Verhaftung und Festsetzung beschrieben haben. Der Zeuge behauptete, dass sie an die Wand gestellt wurden. Nach 40-50 Minuten fragte der 7. Kläger, wie lange sie noch so stehen müssen. Der Polizist befahl ihm das Maul zu halten und nicht den Kopf zu drehen. Dann fasste er seine Beine so an, dass er fiel und den Kopf anschlug. Zwei Polizisten spreizten ihm die Beine und der dritte schlug ihm mit dem Fuß zwischen die Beine. B.Z. schrie vor Schmerz auf. Nach einiger Zeit wurde er in den Keller geführt, untergehackt bei zwei Polizisten. Der Kläger konnte ohne fremde Hilfe nicht gehen, wegen ernster Verletzung des Genitalbereiches.

Laut dem Polizeibericht hat der siebte Kläger in einem öffentlichen Park (Tammsaare-Park) geflucht und andere Leute um 22:30 am 28. April 2007 gestört (um diese Zeit waren im Park keine Leute). So beging er die Störung der öffentlichen Ordnung. Im Protokoll über sein Vergehen schrieb der siebte Kläger, dass er Protokoll zur Kenntnis genommen hat, doch mit den Anklagepunkten nicht einverstanden ist. Mit dem Beschluss vom 25. Mai 2007 der Nordpräfektur der Polizei über das Vergehen, wurde der siebte Kläger um 420 Kronen (27 EUR) bestraft, wegen der Störung der öffentlichen Ordnung. Der Kläger hat den Beschluss nicht angefochten (die Widerspruchfrist war abgelaufen, weil der Beschluss an eine alte Adresse geschickt wurde).

Das Gericht hat die Verletzung des 3. Art der Konvention nur für den Kläger Nr. 5 anerkannt (dem die Hand bei der Festnahme gebrochen wurde). Das Gericht hat anerkannt, dass diese Verletzung durch die Mitarbeiter der Polizei zugefügt wurde und sie nicht begründet werden kann. Aufgrund dessen wurde S.P. eine Entschädigung von 14.000 EUR zugesprochen. In Bezug auf die Kläger Nr. 1,4 und 7 wurde der Fakt der Misshandlung vom Gericht nicht anerkannt. Laut dem Gericht, wurden zum einen die zugefügten Verletzungen nicht schwerwiegend, zum anderen blieb es für das Gericht strittig, ob sie durch die Mitarbeiter der Polizei zugefügt wurden und drittens falls sie durch die Mitarbeiter der Polizei zugefügt wurden, ob es nicht wegen der drohenden Gefahr des Widerstandes seitens der Geschädigten geschehen ist.

Zudem hat das Gericht anerkannt, dass in Bezug auf die Kläger Nr. 1,4 und 7 keine Pflichtuntersuchungen seitens der estnischen Administration durchgeführt wurden (es wurden keine Untersuchungen eingeleitet). Laut der Meinung des Gerichts, im Fall des Verdachts der Misshandlung müssen die nationalen gerichtlichen und vorgerichtlichen Behörden unbedingt Untersuchungen einleiten. Aufgrund dieser Behauptung wurden den Klägern Nr. 1,4 und 7 eine Entschädigung in Höhe von 11.000 EUR zugewiesen.

§1. Art 5 der Konvention - ungesetzliche Festsetzung

In Bezug auf alle Kläger hat das Gericht die Klage wegen der Verletzung des §1 Art 5 der Konvention abgewiesen, da laut der Meinung des Gerichts nicht alle inneren Mittel der Verteidigung ausgeschöpft waren. Alle Kläger haben sich wegen ungesetzlicher Festsetzung beschwert. Doch meinte der Angeklagte, dass wegen ungesetzlichen Festsetzungen, man sich an das Administrationsgericht hätte wenden sollen. In diesem Fall würde eine Entschädigung für jeden Tag in Höhe eines mittleren Tagesgehalts ausbezahlt. Doch in unserem Fall gab es keinen Kläger, der mehr als für einen Tag festgesetzt wurde und das Interesse der Kläger war nicht ein paar Euros zu bekommen, sondern, dass die Mitarbeiter der Polizei für ihre ungesetzlichen Aktionen bestraft werden.

Schlussfolgerung

Im ganzen kann man den Beschluss des Europäischen Gerichts als positiv einstufen. Hier muss man berücksichtigen, dass 95% der Klagen der Europäische Gerichtshof erst gar nicht annimmt. Estland schloss sich der Konvention im Jahr 1996 an und seitdem gab erst 30 Gerichtsbeschlüsse. Dabei nur ein Drittel von ihnen zu Gunsten der Kläger. Man kann diesen Organ nicht allzu effektiv nennen, doch einen anderen überstaatlichen Gericht haben wir nicht.

Auch sind einige enttäuscht, dass das Gericht Entschädigungen anerkennt, aber die Schuldigen nicht bestraft. Aleksander Korobov sagte schon, dass die Entschädigung schön und gut sei, aber was ist mit dem Nazi, der ihn mit den Füßen in den Bauch trat? Wird er nach wie vor Uniform tragen und russische Leute misshandeln? Wie aus dem Beschluss des Gerichtshofs vom 28. April 2013 folgt, muss Estland 50.000 EUR an die Einwohner Tallinns zahlen, die zum Opfer der Polizeiwillkür wurden.


Mstislav Rusakov

Donnerstag, April 04, 2013

Veranstaltungsreihe Rot = Braun

Diese Devise kennzeichnet den dominanten Zug in der Geschichtspolitik zahlreicher osteuropäischer Staaten. Ihre Erinnerung gilt weniger dem zwischen 1941 und 1945 von Deutschland zu verantwortenden Holocaust, sondern weit eher den Verbrechen der sowjetischen Besatzungszeit bzw. der verschiedenen kommunistischen Regierungen. Beide Regime werden, ganz im Sinne der Totalitarismusdoktrin, gleichgesetzt. Manchmal auch nur auf dem Papier: In einigen Staaten gerät die NS-Zeit vollends in Vergessenheit, während einzig der Sowjetmacht vorgeworfen wird, Verbrechen begangen zu haben.

Die Selbstwahrnehmung stellt die Rolle als unschuldige Opfer zweier Diktaturen in den Vordergrund. Ergänzt wird dies durch die Darstellung einheimischer Milizen, die gemeinsam mit Wehrmacht und Waffen-SS gegen die Sowjetunion gekämpft hatten. Diesen wird vor allem in den baltischen Staaten der Status als "Freiheitskämpfer" zugesprochen, ihre Rolle als Kollaborateure der Nazis und Helfer beim Holocaust wird hingegen beschwiegen. In ähnlicher Manier wird zumindest in der westlichen Ukraine an die Ukrainische Aufständische Armee erinnert, ungeachtet der Tatsache, dass diese Massenmorde an der jüdischen und polnischen Bevölkerung verübt hatte. Paraden ehemals faschistischer Milizen und ihrer Sympathisanten in zahlreichen Hauptstädten Osteuropas erhalten meist offiziellen Segen. Die – wenigen – Menschen, die sich der herrschenden Lesart entgegenstellen, werden hingegen als "national unzuverlässig" abgetan.

Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, diese Vorgänge öffentlich zu machen und jenen AktivistInnen in Osteuropa, die Gleichsetzung und Holocaust-Relativierung ablehnen, eine Stimme zu geben.

Geschichtsbilder und Geschichtslücken in Osteuropa

Mittwoch 10. April 19:00
Helle Panke
Kopenhagener Strasse 9
Berlin
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Geschichtsverzerrung in Baltikum

Donnerstag 18. April 19:00
Haus der Demokratie
Greifswalder Strasse 4
Berlin
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Ukraine: Krieg der Erinnerungen

Dienstag 14.Mai 19:00
Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Stauffenbergerstrasse 13-14 (Raum A)
Berlin
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Der Eintritt kostet jeweils 2,00 EUR (ermäßigt 1,00 EUR / Solipreis 4,00 EUR)

Der Flyer zu der Veranstaltung kann hier runtergeladen werden.

Ich werde versuchen bei der Veranstaltung am 18.04 anwesend zu sein.