Dienstag, Juni 24, 2008

Antwort der Staatsanwaltschaft

Auf das Protestschreiben, das Herr Krugmann verschickt hat, antwortete die Staatsanwaltschaft in Tallinn. Die Antwort war auf estnisch, so dass die Übersetzung erst ins Russische und dann ins Deutsche erfolgte, so dass evtl. Unklarheiten in der deutschen Version auftauchen könnten. Ich möchte bitten, mir die Ungenauigkeiten mitzuteilen.




Als Antwort auf Ihre Anfrage vom 26.05.2008 über die Polizei an die Staatsanwaltschaft Nord, erkläre ich hiermit, dass am 18.05.2007 in Übereinstimmung mit dem Paragrafen 291 (übermäßige Anwendung der Gewalt) eine Kriminaluntersuchung begonnen wurde, aufgrunddessen, dass wahrscheinlich Polizisten am 27.04.2007 abends und am 28.04.2007 nachts gegenüber Klaus und Lukas Dornemann unrechmäßig Gewalt angewendet haben. Die Kriminaluntersuchung wurde am 08.05.2008 beendet, da der Bestand der Straftat fehlte, was der Staatsanwalt mit der Erklärung vom 14.05.2008 bestätigte.

Als Antwort auf Ihr schriftliches Protest halte ich es für notwendig Ihnen zu erklären, dass wegen der Massenunruhen im Zentrum der Stadt Tallinn die Polizei auf die Störung der öffentlichen Ordnung zu reagieren gezwungen war, um öffentliche Ordnung und die Unversehrtheit der Staates wiederherzustellen. Auch muss man die Tatsache zählen, dass die Polizei die Personalien der Personen kontrollieren musste, die sich während der Zeit der Unruhen im Zentrum der Stadt befanden, deswegen brachte man sie in D-Terminal. In Übereinstimmung mit dem Polizeigesetz §14, Seite 6 Absätze 4,6 und 8 hat die Polizei das Recht physische Gewalt und andere Mittel (Handschellen, Gummiknüppel) einzusetzen, um die Sicherheit zu gewährleisten und wenn es einen Grund gibt zu glauben, dass der Festgenommene Schaden einer anderen Person, der Gemeinschaft oder sich selbst zufügen kann, in Bezug auf die Personen die festzunehmen sind, ihrer Überführung zur Polizei, aber auch in Bezug auf die Personengruppen, die rechtswidrige Taten begehen. Wenn man die Geschehnisse, Zeit und Ort berücksichtigt, wurden die physische Gewalt und andere Mittel legal und mit Grund eingesetzt.

Ausserdem möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass im Zusammenhang mit ausserordentlichen Geschehnissen, hing der Herstellung der öffentlichen Ordnung mit dem Standort und der Bewegungsrichtung der Kräfte der öffentlichen Sicherheit zusammen. Laut Zeugenaussagen verhielt sich Klaus Dornemann provokativ in D-Terminal und ignorierte gesetzmäßige Anordnungen der Polizei. In Übereinstimmung mit dem obenbeschriebenen hatten die Polizisten das Recht physische Gewalt und andere Mittel anzuwenden, doch muss die Gewaltanwendung im Rahmen des gesetzlich Erlaubten sein. Im Rahmen der Kriminaluntersuchung war es unmöglich den genauen Standort und Funktion aller Kräfte (Polizisten) festzustellen. In anderen Worten ist es unmöglich festzustellen, wer sich mit Klaus und Lukas Dornemann in D-Terminal beschäftigte.

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